Aktuelles


Konzeptpapier: Nachhaltig Bauen für das Quartier Kleineschholz

[Vollständiges Konzeptpapier als pdf]

  • Klimaschonendes und ökologisches Bauen
    • CO2-Emissionen so gering wie möglich
    • Graue Emissionen und graue Energie in die Bilanz aufnehmen
    • Niedriger Energieverbrauch: möglichst KfW 40 oder besser mit überwiegend regenerativer Energieversorgung
    • Hoher Anteil ökologischer und recyclebarer Baustoffe
  • Flächensparendes Bauen und geringe Versiegelung
    • Beschränkung der Wohnfläche je Bewohner*in
    • Gemeinsame Nutzung von Räumen und Freiflächen
    • Mehr Grün durch Reduzierung der Stellplatzfläche für Autos
    • Wasserdurchlässige Beläge auf offen Plätzen, Gehwegen, …
  • Klimaneutrale und unabhängige Energieversorgung
    • Klimaneutrale Produktion von Gebäudeenergie
    • Produktion von PV Strom im Quartier
    • Energieproduktion und Verteilung mit Beteiligung der Bewohner*innen
    • Kein Anschlusszwang an ein Wärmenetz mit hohen Fixkosten

Konzeptpapier: Nachhaltige Mobilität für das Quartier Kleineschholz

[Vollständiges Konzeptpapier als pdf]

  • Mögliche Verpflichtung zur Nutzung von weniger Stellplätzen
    • Vertragliche Regelung mit Mieter_innen zum Autoverzicht
    • Flexibler Stellplatzschlüssel ab 0,2
    • Kostensenkung und folglich günstigere Mieten durch weniger Parkplatzbau
  • Verzicht auf private & öffentliche Parkplätze im Quartier
    • Nutzung der Quartiersgaragen für Bewohner_innenstellplätze, Besucher_innenparkplätze und Carsharing
    • Übersichtliche Be- und Entladenstellen im Inneren des Quartiers
    • Sicheres und lebenswerteres Quartier durch weniger ruhenden Verkehr
  • Verzicht auf Durchgangsverkehr
    • Versenkbare Poller oder Vergleichbares am Quartiersplatz
    • Attraktivitätssteigerung für Fuß- und Radverkehr
    • Sicheres Quartier durch weniger rollenden Verkehr

Forderungen zum Landeswohnungsbauprogramm 2021

[Vollständiger Forderungsbrief als pdf]

  • Reduzierung der Tilgungssätze von 2% auf 1 %
  • Einbeziehung der Syndikatsprojekte in das Bürgschaftsprogramm
  • Erweiterung des Personenkreises für besondere Mietwohnraumförderung
  • Mehr Flexibilität für neue Wohnformen
  • Berücksichtigung von Erbbaurechten im geförderten Mietwohnungsbau
  • Überlassung der Belegungsbindung an gemeinwohlorientierte Wohnprojekte

Vorschläge für Vergabekriterien von Grundstücken zur Sicherung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum

[Vollständiger Vorschlagskatalog als pdf]

  • Selbstnutzung
  • Selbstorganisation
  • Maximal Bindungsdauer
  • Errichtung von gefördertem Mietwohnraum
  • Barrierefreiheit
  • Ökologische Standards sowohl für Bau- wie für Nutzungsphase

Einschätzungen zum Erbbaurecht

[Vollständige Einschätzung als pdf]

Die Erbbauverträge müssen so ausgestaltet werden,

  1. dass ein spekulativer Weiterverkauf des Erbbaurechts und/oder des Grundstückes ausgeschlossen ist;
  2. der Erbbauzins muss für gemeinwohlorientierte Träger so niedrig sein, dass bezahlbare Mietwohnungen dauerhaft möglich sind;
  3. um die Mietpreisspirale zu unterbrechen dürfen auch keine laufenden Erhöhungen des Erbbauzinses vorgesehen werden;
  4. die Verlängerung des Erbbauvertrags muss bei der Beibehaltung der sozialen Zielsetzung des Bauträgers fester Bestandteil des Vertrages sein.