Schön, dass ihr da seid!

Dürfen wir uns vorstellen?

Freiburg braucht mehr dauerhaft bezahlbaren Wohnraum. Daher möchten wir im neuen Stadtteil Kleineschholz im Stühlinger insgesamt 62 Wohnungen bauen. Wir sind 3 Bauprojekte, jedes mit eigenem Schwerpunkt. Was uns verbindet: wir bauen nach dem Modell des Mietshäuser Syndikats und schaffen so Wohnungen, die unverkäuflich und von den Bewohner*innen selbst verwaltet sind. Niemand braucht Eigenkapital, um bei uns einzuziehen.

Hier gibt es weitere Infos:

Die Projekte

Birnbaum

Birnbaum: Ein solidarisches Wohnprojekt – für selbstbestimmtes Leben und würdige Fürsorge im Alter

E.O.S.* Haus 1: – Gutes Wohnen für alle! Gemeinsam gestalten, selbst verwalten. Wir werden Raum schaffen zum Wohnen, Werken und Wirken. Bezahlbar, nicht nur für uns und auf Dauer. Heute in Kleineschholz, morgen überall!

E.O.S.
Velohaven

Ein Velohaven für fahrradbegeisterte und fahrradaffine Menschen.

Unterstützen Sie die Projekte mit einem Direktkredit oder einer Spende

Direktkredite

Die Projekte freuen sich über Kredite ab 500 Euro. Der Kreditvertrag wird mit dem Projekt Ihrer Wahl abgeschlossen. Darin wird ein Zinssatz zwischen 0% und 2% vereinbart.

Grundstückserwerb und Bau der Häuser kosten viel Geld, nach den jüngsten Baukostenberechnungen je nach Größe des Projekts zwischen 5,8 und rund 18 Millionen Euro. Finanziert wird mit Mitteln aus dem Landesprogramm für geförderten Mietwohnungsbau, KfW-Mitteln für energieeffizientes Bauen, einem Kredit einer Geschäftsbank und Direktkrediten.

Wir benötigen Direktkredite als Eigenkapitalersatz; der Bedingung ist für die Förder- und Geschäftsbankkredite und damit unerlässliche Voraussetzung für das Gelingen unserer Vorhaben. Die Kredite dienen der Schaffung und dem Erhalt von bezahlbarem Wohnraum. Die Mieteinnahmen fließen, abgesehen von der Deckung der Hausbetriebskosten, ausschließlich in Zins und Tilgung der Kredite. Direktkredite sind Geldbeträge, die dem Projekt direkt geliehen werden, ohne den Umweg über eine Bank.

Regelungen des Vermögensanlagengesetzes

Die Hausbesitz-GmbH, als auch der Hausverein, bietet mehrere Vermögensanlagen mit unterschiedlichen Zinssätzen an. Im Rahmen einer einzelnen Vermögensanlage werden maximal 20 Direktkredite bzw. innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als insgesamt 100.000 Euro angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz (Bagatellgrenze)

Wichtige Hinweise

Die Rückzahlung des Kredits und die Zahlung der Zinsen kann nicht verlangt werden, solange die Kreditnehmerin dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um ein nachrangiges Darlehen. Auch im Insolvenz- und Liquidationsfall tritt der/die Kreditgeber/in mit seiner/ihrer Rückzahlungsforderung im Rang hinter die Forderungen aller Gläubiger zurück. Der/die Kreditgeber:in kann seinen/ihren Anspruch auf Rückzahlung des Kredits und der Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Kreditnehmerin führt. Die Rückzahlung des Kredits kann insofern nicht garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.

Das Mietshäuser Syndikat

Hausprojekte

Die hier vorgestellten Gruppen sind wenige Hausprojekte unter vielen in Deutschland und zunehmend auch International; alle Projekte sind Teil des Mietshäuser Syndikat. Jedes dieser bestehenden Hausprojekte ist autonom, d. h. rechtlich selbstständig mit einem eigenen Unternehmen, einer GmbH, das die Immobilie besitzt.

Keine Privatisierung

Bei den langen Zeiträumen, die unserem Plan zu Grunde liegen, könnten negative Entwicklungen auftreten. Was ist, wenn Hausprojekte, die in die Jahre kommen und über nennenswerte ökonomische Spielräume verfügen, auf den Solidartransfer pfeifen und sich aus dem Verbund verabschieden? Besonders fatal wäre, wenn kollektives Eigentum nach Jahren oder Jahrzehnten entgegen den besten Absichten und Festlegungen der Gründer_innengeneration gewinnbringend verkauft und / oder privatisiert würde. Beispiele dafür gibt es in der Geschichte selbstorganisierter Projekte genügend. Wie idealistisch und sozial die Satzungsbestimmungen eines Hausvereins oder einer Hausgenossenschaft auch formuliert sein mögen – mit einer entsprechenden Mehrheit der Mitglieder könn(t)en Beschlüsse zur Privatisierung bzw. zum Hausverkauf gefasst und, falls erforderlich, die Satzung geändert werden.

Stimmrecht gegen Hausverkauf

Um solchen Entwicklungen einen Riegel vorzuschieben, weisen alle Hausprojekte des Mietshäuser Syndikats eine Besonderheit auf. Der Eigentumstitel der Immobilie liegt nicht unmittelbar beim Hausverein, sondern bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Haus-GmbH hat genau zwei Gesellschafter, zum einen den Hausverein, zum anderen das Mietshäuser Syndikat als eine Art Kontroll- oder Wächterorganisation: In bestimmten Angelegenheiten wie Hausverkauf, Umwandlung in Eigentumswohnungen oder ähnlichen Zugriffen auf das Immobilienvermögen hat das Mietshäuser Syndikat Stimmrecht; und zwar genau eine Stimme. Die andere Stimme hat der Hausverein. Das hat zur Folge, dass in diesen Grundlagenfragen eine Veränderung des Status quo nur mit Zustimmung beider Gesellschafter beschlossen werden kann: Weder der Hausverein noch das Mietshäuser Syndikat können überstimmt werden.

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Selbstorganisation

Damit aber das Selbstbestimmungsrecht der Mieter_innen nicht von der „Kontrollorganisation“ ausgehebelt werden kann, ist das Stimmrecht des Mietshäuser Syndikats auf wenige Grundlagenfragen beschränkt. Bei allen anderen Angelegenheiten hat generell der Hausverein alleiniges Stimmrecht: Wer zieht ein? Wie werden Kredite besorgt? Wie wird umgebaut? Wie hoch ist die Miete? Diese Entscheidungen und die Umsetzung ist alleinige Sache derjenigen, die im Haus wohnen und arbeiten.

    Kleineschholz Syndikat Freiburg
    kleineschholz@wemgehoertdiestadt.org